Deshalb konnten wir unseren Grünland- und Viehzuchtbetrieb seit dem 01.01.2000 von einem unabhängigen Kontrollinstitut regelmäßig überprüfen lassen, das uns eine biologische Wirtschaftsweise durch ein Zertifikat bestätigt. Grundlage der Überprüfung ist die EU-Bio-Kontrollverordnung.
Die Streuobstbestände auf den Wiesen des Heinehofs finden ihre Verwendung in unserem Apfelwein, sowie im Brennrecht, das der Hof seit ca. 100 Jahren besitzt. |